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Cannabis-Legalisierung 2024: Auswirkungen auf Führerschein und MPU

Autorenbild: VerkehrspsychologeVerkehrspsychologe

Aktualisiert: vor 13 Stunden



Cannabis wird legal – und was bedeutet das für den Führerschein? Diese Frage stellen sich viele, seitdem Deutschland 2024 erste Schritte in Richtung Cannabis-Legalisierung unternommen hat. Tatsächlich hat der Gesetzgeber neben der Freigabe kleiner Mengen auch die Führerscheinregeln angepasst. Aber Vorsicht: Wer jetzt an freie Fahrt mit dem Joint in der Hand denkt, liegt daneben. Hier ein Überblick, was sich für Autofahrer durch die Cannabis-Neuregelungen geändert hat – und was nicht.


Das neue Cannabisgesetz und §13a FeV

Zum 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten​

bundesregierung.de. Volljährige dürfen seitdem in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren (in privaten Räumen oder Cannabis-Clubs). Doch beim Führen eines Fahrzeugs bleibt Cannabis problematisch. Gleichzeitig mit der Teil-Legalisierung wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung angepasst: Ein neuer §13a FeV regelt nun den Umgang der Führerscheinbehörden mit Cannabis-Konsumenten​


Früher galt: Wurde jemand im Straßenverkehr mit Cannabis im Blut erwischt, drohten schnell eine MPU-Anordnung oder sogar der sofortige Führerscheinentzug – oft schon bei minimalen THC-Spuren. Bislang lag der Grenzwert faktisch bei 1,0 ng/ml aktivem THC im Blut, was sehr niedrig ist. Jetzt soll dieser THC-Grenzwert deutlich angehoben werden, voraussichtlich auf etwa 3,5 ng/ml​. Dadurch würden reine Gelegenheitskonsumenten, die nicht akut berauscht fahren, künftig keine Sanktionen mehr befürchten müssen, solange sie unter der neuen Grenze bleiben. Für Altfälle könnte dies sogar bedeuten, dass laufende MPU-Verfahren wegen geringfügiger THC-Werte eingestellt werden​.


Der neue §13a FeV bringt außerdem eine differenziertere Vorgehensweise: Die Führerscheinstelle muss nun zunächst prüfen, ob Cannabismissbrauch oder -abhängigkeit vorliegt. Ohne solche Anhaltspunkte soll bei einem einmaligen Auffälligkeit mit Cannabis nicht sofort die MPU angesetzt werden​

rechtsanwalt-drogen-verkehrsrecht.de. Stattdessen kann die Behörde erst ein ärztliches Gutachten verlangen, um abzuklären, ob regelmäßiger Konsum oder Abhängigkeit bestehen​ rechtsanwalt-drogen-verkehrsrecht.de. Nur wenn es Hinweise auf ein fortgesetztes problematisches Konsumverhalten gibt (etwa sehr hohe THC-Werte, Ausfallerscheinungen, frühere Drogenvorfälle), folgt weiterhin die volle MPU oder direkt der Entzug der Fahrerlaubnis​ rechtsanwalt-drogen-verkehrsrecht.de.


Gelegenheitskiffer vs. Dauerkonsument – wen trifft die MPU?

Durch die neuen Regeln soll fairer zwischen gelegentlichem Cannabisgenuss und riskantem Drogenkonsum unterschieden werden. Gelegenheitskiffer, die hin und wieder konsumieren und strikt vom Fahren trennen, haben künftig bessere Karten: Ihnen kann die Eignung zum Führen eines Kfz weiterhin zugesprochen werden, sofern keine anderen Auffälligkeiten vorliegen. Bei einer MPU kann jetzt – analog zum Kontrollierten Trinken bei Alkohol – auch ein Konzept des kontrollierten Cannabiskonsums erfolgreich sein​. Das bedeutet, wer glaubhaft machen kann, dass er Cannabis verantwortungsvoll genießt, nicht täglich zugreift und niemals unter Einfluss fährt, benötigt keine Abstinenznachweise mehr​. Für Ersttäter ohne Anzeichen von Cannabismissbrauch ist eine MPU ohne Abstinenzauflage somit realistisch geworden​ mpu-schlich-bonn.de.


Anders sieht es bei Dauerkonsumenten oder Missbrauch aus: Wer regelmäßig kifft, die Kontrolle über seinen Konsum verliert oder schon durch Drogen am Steuer auffällig wurde, der wird auch weiterhin strenge Auflagen erfüllen müssen. In solchen Fällen bleibt die Forderung nach längerer Abstinenz (mindestens 6 oder 12 Monate, bei diagnostizierter Abhängigkeit sogar 15 Monate) bestehen – Legalisierung hin oder her. Zudem gelten für illegale harte Drogen wie Kokain, Amphetamin oder Opiate nach wie vor Null-Toleranz und sofortige Eignungszweifel. Cannabis mag legal sein, aber Fahren unter Drogeneinfluss bleibt tabu.


Praxistipps: Sicher fahren trotz Legalisierung

Für alle Autofahrer bedeutet die Cannabis-Legalisierung nicht, dass nun „High sein am Steuer“ erlaubt wäre. Die StVO verbietet weiterhin das Führen eines Fahrzeugs unter berauschenden Substanzen – dazu zählt auch Cannabis. Neu ist lediglich, dass der gelegentliche Konsum ohne Verkehrsbezug nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug führt. Die Devise sollte bleiben: Entweder kiffen oder Auto fahren, niemals beides zusammen. Warte nach dem Konsum ausreichend lange, bevor du dich hinters Steuer setzen. Welche Wartezeit genau nötig ist, hängt von deiner Dosis und deinem Körper ab – im Zweifel lieber einen Tag verstreichen lassen.

Wenn du in der Vergangenheit wegen Cannabis deinen „Lappen“ abgeben musstest, lohnt ein Blick auf die neuen Regeln. Eventuell ergeben sich neue Chancen: Bei niedrigen THC-Werten oder einmaligen Verstößen könnten Verfahren milder beurteilt werden. Trotzdem solltest du nichts auf eigene Faust riskieren. Informiere dich bei einem Anwalt oder der Führerscheinstelle, welche Nachweise oder Schritte in deinem Fall erforderlich sind. Und falls eine MPU ansteht: Bereite dich gut vor, auch wenn Abstinenz nun nicht zwingend vorgeschrieben ist. Du musst den Gutachtern überzeugend darlegen, wie du künftig Konsum und Fahren strikt trennst.

Fazit: Die Teil-Legalisierung von Cannabis entspannt die Lage für verantwortungsbewusste Gelegenheitskonsumenten. Wer nur gelegentlich raucht und nie berauscht fährt, muss weniger Angst vor dem Führerscheinverlust haben. Gleichzeitig bleibt die Kernbotschaft bestehen: Drogen und Fahren passen nicht zusammen. Die Behörden schauen nun genauer hin, wer ein ernsthaftes Problem hat und wer nicht. Für MPU-Kandidaten bedeutet das: Ehrlichkeit zahlt sich aus. Wer kein Problem hat, muss auch keines vorspielen – und wer doch eins hat, dem bietet die Legalisierung einen Anlass mehr, es anzugehen. Sicher durch die Legalisierung kommst du also vor allem mit gesundem Menschenverstand und der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

 
 
 

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